Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Angehörige und Besucher*innen unserer Einrichtungen,

Zum Schutz Ihrer Angehörigen bitten wir um Ihr Verständnis und um Mitwirken bei der Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen.

Die aktuelle Besucherregelung

  • keine Testpflicht mehr für Besucher*innen, aber es gilt FFP2-Masken Pflicht für diese.
  • zusätzlich für Einrichtungen im Saarland gilt: wenn jemand positiv ist, darf er/sie  die Standorte erst nach Negativ-Testung weiterhin betreten

Generell bitten wir weiterhin darum, bei vorliegender Erkältungssymptomatik zum Schutz der vulnerablen Gruppen von einem Besuch abzusehen.

 


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